Lüf­tungs­tech­nik in Tief­ga­ra­gen

Wir prü­fen Ihre Anla­ge­tech­nik

Abluft­an­la­gen & CO-Warn­an­la­gen

Zwei hintereinandergeschaltete Ventilatoren, die bei Ausfall eines Ventilators immer noch die notwendige Abluftfunktion übernehmen können. Dieser Sicherheitsaspekt dient bei Tiefgaragen dem Schutz vor einer Vergiftung der Benutzer mit CO (Kohlenmonoxid).

Lüf­tungs­tech­nik in Tiefgaragen​

In Tief­ga­ra­gen kön­nen Gefah­ren durch erhöh­te CO-Kon­zen­tra­tio­nen von Auto­ab­ga­sen ent­ste­hen. Damit die Kon­zen­tra­ti­on den gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Grenz­wert nicht über­schrei­tet, kom­men ver­schie­de­ne Tech­ni­ken zur Reduk­ti­on der Koh­len­stoff­mon­oxid­kon­zen­tra­ti­on in Gara­gen zum Ein­satz.

Um deren Betriebs­si­cher­heit und Wirk­sam­keit nach­zu­wei­sen, wer­den Prü­fun­gen der Anla­gen nach Bau­recht gefor­dert. Unse­re Sach­ver­stän­di­gen füh­ren für Sie die­se Prü­fun­gen durch:

Lüf­tungs­an­la­gen in Tief­ga­ra­gen und CO-Warn­an­la­gen

Lüf­tungs­an­la­gen in Tief­ga­ra­gen die­nen dem Zweck, die CO-Kon­zen­tra­ti­on vor Ort auf einem für Men­schen unge­fähr­li­chen Maß zu hal­ten. Damit die Anla­gen sicher betrie­ben wer­den kön­nen, erfolgt vor Inbe­trieb­nah­me einer Tief­ga­ra­ge und in regel­mä­ßi­gen zeit­li­chen Abstän­den wie­der­keh­rend eine Prü­fung der Lüf­tungs­an­la­ge sowie der ange­schlos­se­nen CO-Warn­an­la­gen. Die Warn­an­la­gen signa­li­sie­ren, wenn ein CO-Grenz­wert über­schrit­ten wird und die­nen damit dem Schutz der Nut­zer einer Gara­ge.

a. Das Herzstück einer CO-Warnanlage ist die Steuerung der Abluftanlagen, wodurch die CO-Konzentration in der Tiefgarage auf einem für den Menschen ungefährlichen Niveau gehalten wird.
Tiefgaragen können natürlich be- und entlüftet werden, wobei eine CO-Langzeitmessung die Wirksamkeit der umgesetzten natürlichen Entlüftung nachweist. Für den Bau einer natürlichen Be- und Entlüftungsanlage ist ein Garagengutachten erforderlich.

CO-Lang­zeit­mes­sung / Gara­gen­gut­ach­ten

Für bestimm­te Gara­gen­ty­pen kann in Ein­zel­fäl­len eine natür­li­che Belüf­tung aus­rei­chend sein, falls dies nach dem Gut­ach­ten eines nach Bau­ord­nung­recht aner­kann­ten Sach­ver­stän­di­gen zu erwar­ten ist. Unse­re Sach­ver­stän­di­gen sind befähigt, sol­che Beur­tei­lun­gen vor­zu­neh­men und ent­spre­chen­de Gut­ach­ten für die von Ihnen geplan­te Gara­ge zu erstel­len. Nach Inbe­trieb­nah­me der Gara­ge ist durch eine CO-Lang­zeit­mes­sung nach­zu­wei­sen, dass kri­ti­sche CO-Wer­te nicht erreicht wer­den. Auch die­se Mes­sun­gen kön­nen unse­re aner­kann­ten Sach­ver­stän­di­gen durch­füh­ren.

Ver­las­sen Sie sich auf unse­re Kom­pe­tenz

Bei der bau­recht­li­chen Prü­fung Ihrer Anlagen­tech­nik

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