Ent­rau­chung von Ret­tungs­we­gen

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Rauch­frei­hal­tung von Flucht­we­gen

Maschinelle Rauchabzugsanlagen oder natürliche Rauchabzugsanlagen kommen zum Einsatz, um im Brandfall für die Rauchfreihaltung von Rettungswegen zu sorgen.

Rauch­frei­hal­tung von Fluchtwegen​

Durch Rauch­schutz­an­la­gen sol­len Flucht­we­ge und Treppenhäuser im Brand­fall so rauch­frei gehal­ten wer­den, dass Per­so­nen die­se bege­hen können, um das Gebäude zu ver­las­sen.

Dafür kön­nen maschi­nel­le Rauch­ab­zugs­an­la­gen (MRA) oder natür­li­che Rauch­ab­zugs­an­la­gen (NRA) zum Ein­satz kom­men. Unse­re Sachverständigen prüfen sämtliche Anlan­gen­for­men:

Natür­li­che Rauch- und Wär­me­ab­zugs­an­la­gen

Natürliche RWA wer­den häufig in Treppenräumen aber auch in Industriegebäuden, Ver­kaufs- und Versammlungsstätten ein­ge­setzt. Sie bestehen aus Kup­peln in Decke bzw. Fas­sa­de, die sich im Brand­fall öffnen und durch eine Zuluftnachströmung im unte­ren Bereich dort eine Rauch­frei­heit erzeu­gen sol­len.

Natürliche Rauch- und Wärmeabzüge für Industriehallen gemäß Industriebaurichtlinie. Die Anlagen müssen regelmäßig durch Sachverständige überprüft werden.
Rauchfreihaltung des Treppenhauses im Brandfall erfolgt hier über eine Druckbelüftungsanlage, die auch als Rauchschutzdruckanlage bezeichnet werden kann, alternativ ist eine Rauchfreihaltung über eine Spüllüftungsanlage möglich. Der Sicherheitstreppenraum ist Kompensationsmöglichkeit, falls kein zweiter baulicher Rettungsweg verfügbar ist. Bauliche Rettungswege können maschinell wie auch natürlich entraucht werden.

Maschi­nel­le Rauch­ab­zugs­an­la­gen

Maschi­nel­le Rauch­ab­zugs­an­la­gen können genau­so für die Rauch­frei­hal­tung ein­ge­setzt wer­den. In Treppenräumen und Flucht­tun­neln fin­den spe­zi­el­le Anla­gen wie Spüllüftungsanlagen und Druckbelüftungsanlagen ihren Ein­satz.

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