Über uns

Was uns aus­macht

Lösungs­ori­en­tiert • Fle­xi­bel • Erreich­bar • Ver­läss­lich

Sachverständigenbüro, das baurechtliche Prüfungen von Lüftungstechnik und Brandschutzklappen, Entlüftungsanlagen von Tiefgaragen sowie CO-Warnanlagen, Rauchschutzanlagen in Sicherheitstreppenräumen abnimmt. Garagengutachten zur natürlichen Entlüftung von Garagen, CO-Langzeitmessungen, energetische Inspektionen von Lüftungsanlagen mit Kälteaggregat sowie Hygieneinspektionen der Lüftungstechnik nach VDI 6022 und Gefährdungsbeurteilungen von Trinkwasseranlagen nach VDI 6023 runden unser Portfolio ab.

Wir sind der

Prüf­Sach­Ver­stand

Als Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro aus Han­no­ver füh­ren wir Prü­fun­gen der tech­ni­schen Gebäu­de­aus­rüs­tung nach Bau­recht durch. Unse­re Prüf­sach­ver­stän­di­gen kon­trol­lie­ren Lüf­tungs­tech­nik und Brand­schutz­klap­pen, die Ent­lüf­tung von Tief­ga­ra­gen und CO-Warn­an­la­gen sowie den Rauch­schutz in Trep­pen­räu­men und Flucht­we­gen. Wir bie­ten Gara­gen­gut­ach­ten zur natür­li­chen Lüf­tung von Gara­gen an und füh­ren neben ener­ge­ti­schen Inspek­tio­nen der Lüf­tungs­tech­nik (nach GEG / Gebäu­de-Ener­gie-Gesetz) auch Hygie­neinspek­tio­nen von Lüf­tungs­an­la­gen nach VDI 6022 sowie Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen von Trink­was­ser­an­la­gen gemäß VDI 6023 durch.

Im Her­zen Nie­der­sach­sens

Unser Sitz

Unser Sitz ist Han­no­ver, selbst­ver­ständ­lich sind wir auch in Hil­des­heim, Braun­schweig, Wolfs­burg, Bie­le­feld, Göt­tin­gen, Ham­burg und deutsch­land­weit für Sie tätig.

Gemein­sam mit unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­nern decken wir ein Port­fo­lio ab, das das gesam­te Spek­trum der Gebäu­de­tech­nik umfasst.

Deutschlandweit tätiges Sachverständigenbüro mit Sitz in Hannover. Tätig von Hamburg bis München, von Berlin bis Düsseldorf, und im näheren Umkreis natürlich ebenso wie z.B. Bremen, Münster, Ostwestfalen-Lippe, Bielefeld, Göttingen, Kassel, Harz, Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Magdeburg, Lüneburger Heide, Celle, Uelzen.
Bei Lüftungsanlagen für Schwimmbäder und anderen Gebäuden mit besonderen Anforderungen wie z.B. Laboren werden Lüftungskanäle und Anlagen benutzt, die eine spezielle Beschichtung haben. Die Feuchtigkeit im Schwimmbad würde Korrosion verursachen, die durch die Beschichtung verhindert werden soll.

In der Nut­zungs­pha­se

Sach­ver­stän­di­gen­prü­fung nach Bau­ord­nungs­recht

Ihnen als Betrei­ber von Son­der­bau­ten, Errich­ter- oder War­tungs­fir­men prüf­pflich­ti­ger Anlagen­tech­nik ste­hen wir für die ver­pflich­ten­den Prü­fun­gen vor Inbe­trieb­nah­me des Gebäu­des wie auch für die gefor­der­ten wie­der­keh­ren­den Prü­fun­gen oder Prü­fun­gen nach wesent­li­chen Ände­run­gen wäh­rend der Nut­zungs­pha­se zur Ver­fü­gung.

Pla­nungs- und Errich­tungs­pha­se

Plan­prü­fung und bau­be­glei­ten­de Prü­fung

In der Pla­nungs- und Errich­tungs­pha­se kön­nen wir Ihnen mit einer Plan­prü­fung ihrer Anlagen­tech­nik auf Kon­for­mi­tät mit den bau­recht­li­chen Grund­la­gen Sicher­heit ver­schaf­fen. Eine bau­be­glei­ten­de Prü­fung dient früh­zei­ti­gem Vor­beu­gen und Auf­de­cken von Män­geln in der Bau­aus­füh­rungs­pha­se der Anlagen­tech­nik. Die Plan­prü­fung und bau­be­glei­ten­de Prü­fung sor­gen dafür, dass bei der Prü­fung vor Inbe­trieb­nah­me die Män­gel so weit redu­ziert sind, dass die Betriebs­si­cher­heit und Wirk­sam­keit i.d.R. beschei­nigt wer­den kann. Spre­chen Sie uns auch auf Prü­fun­gen in der Pla­nungs- und Bau­pha­se an.

Kleine Planungsfehler wie Abweichungen von den baurechtlichen Anforderungen können nach Errichtung eines Gebäudes zu kostenintensiven Mängeln führen, die sogar die termingerechte Inbetriebnahme des Gebäudes gefährden können. Auch beim Einbau der Anlagentechnik kommt es immer wieder zu Mängeln, die von Sachverständigen später beanstandet werden. Eine baubegleitende Prüfung entdeckt solche Fehler frühzeitig, so dass spätere kostenintensive Korrekturen vermieden werden können. Nutzen Sie die Vorteile die Planungs- und Errichtungsphase durch einen Sachverständigen begleiten zu lassen.

Lösungs­ori­en­tiert

Wir arbei­ten lösungs­ori­en­tiert. Unse­re Auf­ga­be ist es, Ihre Anla­ge auf Betriebs­si­cher­heit und Wirk­sam­keit zu prü­fen. Soll­ten sich bei einer Prü­fung Män­gel an der Anla­ge erge­ben, so erklä­ren wir an Hand der bau­recht­li­chen Vor­ga­ben was ein­zu­hal­ten ist, damit Sie Ansatz­punk­te für die Besei­ti­gung der Män­gel haben.

Fle­xi­bel

Wir sind fle­xi­bel. Die meis­ten Sach­ver­stän­di­gen­prü­fun­gen kön­nen ohne Unter­bre­chung Ihres Betriebs erfol­gen. Falls jedoch eine Prü­fung wäh­rend der übli­chen Geschäfts­zei­ten für Ihr Unter­neh­men eine Pro­duk­ti­ons­un­ter­bre­chung bedeu­ten wür­de, stim­men wir mit Ihnen ger­ne Prüf­zei­ten außer­halb Ihrer Betriebs­zei­ten ab.

Erreich­bar

Wir sind erreich­bar. Unse­re Sach­ver­stän­di­gen sind für Sie und Ihre Rück­fra­gen erreich­bar. Selbst­ver­ständ­lich bekom­men Sie von uns bei Beauf­tra­gung die Kon­takt­da­ten Ihres Prüf­sach­ver­stän­di­gen für Ihre tech­ni­schen Rück­fra­gen und Abstim­mun­gen.

Ver­läss­lich

Wir sind ver­läss­lich. Nach erfolg­ter Prü­fung erhal­ten Sie Ihren Prüf­be­richt zeit­nah.

Ver­las­sen Sie sich auf unse­re Kom­pe­tenz

Bei der bau­recht­li­chen Prü­fung Ihrer Anlagen­tech­nik

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