Lüf­tungs­an­la­gen und Brand­schutz­klap­pen

Wir prü­fen Ihre Anla­ge­tech­nik

Raum­luft­tech­ni­sche Anla­gen (RLT)

Lüftungsanlage, welche Heizen, Kühlen und Luft befeuchten kann, und damit alle drei Luftbehandlungsmöglichkeiten umsetzen kann.

Raum­luft­tech­ni­sche Anla­gen

Lüftungsanlagen die­nen dazu den Nut­zern des Gebäudes Luft zur Verfügung zu stel­len, wel­che qua­li­ta­tiv min­des­tens so gut ist wie die Außen­luft vor Ort. Im Brand­fall sol­len die sicher­heits­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen der RLT die Übertragung von Rauch und Feu­er im Gebäude ver­hin­dern. Fol­gen­de Prüfungen führen unse­re Sachverständigen durch:

Bau­recht­li­che Sach­ver­stän­di­gen­prü­fun­gen von Lüf­tungs­an­la­gen und Brand­schutz­klap­pen nach LBO

Um die Sicher­heit und Wirk­sam­keit der Anla­ge für den Betrieb nach­zu­wei­sen, prüfen unse­re Sachverständigen die Lüf­tungs­an­la­gen, Brand­schutz­klap­pen, Rauch­mel­der und das Zusam­men­spiel mit ande­ren sicher­heits­ge­rich­te­ten Anla­gen (z.B. Brand­mel­de­an­la­ge, Sprink­ler­an­la­ge).

Bei Lüftungsanlagen für Schwimmbäder und anderen Gebäuden mit besonderen Anforderungen wie z.B. Laboren werden Lüftungskanäle und Anlagen benutzt, die eine spezielle Beschichtung haben. Die Feuchtigkeit im Schwimmbad würde Korrosion verursachen, die durch die Beschichtung verhindert werden soll.
Im Zuge einer Hygieneinspektion nach VDI 6022 werden die Filter der Lüftungsanlage begutachtet auf Schimmel und Schadstellen begutachtet. Desweiteren werden Proben genommen um den hygienischen Zustand der Anlage zu beurteilen wie z.B. die Keimbelastung der Zuluft.

Hygie­neinspek­ti­on nach VDI 6022

Bei einer Hygie­neinspek­ti­on wird der hygie­ni­sche Zusand der raum­luft­tech­ni­schen Anla­ge beur­teilt und überprüft, ob die Qualität der im Gebäude durch die Anla­ge ver­teil­ten Luft so gut ist wie die Außen­luft. Es soll kei­ne belas­te­te Luft durch die Lüftungsanlage ver­teilt wer­den.

Ener­ge­ti­sche Inspek­ti­on nach GEG (Gebäu­de-Ener­gie-Gesetz)

Bei Lüftungsanlagen, die eine Kälteversorgung haben, deren Leis­tung größer als 12 kW ist, ist eine ener­ge­ti­sche Inspek­ti­on gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Ger­ne führen wir eine ent­spre­chen­de Prüfung Ihrer Lüftungs- und Kälteanlage durch.

Bei Lüftungsanlagen, die eine Kälteversorgung haben, deren Leistung größer als 12 kW ist, ist eine energetische Inspektion gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen entsprechende Prüfungen Ihrer Lüftungs- und Kälteanlage durch.

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Bei der bau­recht­li­chen Prü­fung Ihrer Anlagen­tech­nik

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