Unse­re Leis­tun­gen

Unser Port­fo­lio

Gut­ach­ten und Sach­ver­stän­di­gen­prü­fun­gen nach Bau­recht

Lüftungsanlage, welche Heizen, Kühlen und Luft befeuchten kann, und damit alle drei Luftbehandlungsmöglichkeiten umsetzen kann.

Raum­luft­tech­ni­sche Anla­gen (RLT)

Lüf­tungs­an­la­gen & Brand­schutz­klap­pen

Lüftungsanlagen die­nen dazu den Nut­zern des Gebäudes Luft zur Verfügung zu stel­len, wel­che qua­li­ta­tiv min­des­tens so gut ist wie die Außen­luft vor Ort. Im Brand­fall sol­len die sicher­heits­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen der RLT die Übertragung von Rauch und Feu­er im Gebäude ver­hin­dern.

Lüf­tungs­tech­nik in Tief­ga­ra­gen

Abluft­an­la­gen & CO-Warn­an­la­gen

In Tief­ga­ra­gen können Gefah­ren durch erhöhte CO-Kon­zen­tra­tio­nen von Auto­ab­ga­sen ent­ste­hen. Damit die Kon­zen­tra­ti­on den gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Grenz­wert nicht überschreitet, kom­men ver­schie­de­ne Tech­ni­ken zur Reduk­ti­on der Koh­len­stoff­mon­oxid­kon­zen­tra­ti­on in Gara­gen zum Ein­satz.

a. Man sieht die Abluftkanäle in einer Tiefgarage, die Ansteuerung der Entlüftung erfolgt über eine CO-Warnanlage.
Rauchfreihaltung des Treppenhauses im Brandfall erfolgt hier über eine Druckbelüftungsanlage, die auch als Rauchschutzdruckanlage bezeichnet werden kann, alternativ ist eine Rauchfreihaltung über eine Spüllüftungsanlage möglich. Der Sicherheitstreppenraum ist Kompensationsmöglichkeit, falls kein zweiter baulicher Rettungsweg verfügbar ist. Bauliche Rettungswege können maschinell wie auch natürlich entraucht werden.

Rauch­frei­hal­tung von Flucht­we­gen

Ent­rau­chung von Ret­tungs­we­gen

Durch Rauch­schutz­an­la­gen sol­len Flucht­we­ge und Treppenhäuser im Brand­fall so rauch­frei gehal­ten wer­den, dass Per­so­nen die­se bege­hen können, um das Gebäude zu ver­las­sen. Dafür kom­men Ent­rau­chungs­an­la­gen sowie maschi­nel­le oder natürliche Rauch­ab­zugs­an­la­gen zum Ein­satz.

Schwach­stel­len­ana­ly­se

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung Trink­was­ser nach VDI 6023​

Betrei­ber von größeren Trink­was­ser­an­la­gen, z.B. in Ver­miet­ob­jek­ten oder Son­der­bau­ten, sind ver­pflich­tet regelmäßig Was­ser­pro­ben zu neh­men und in einem Labor unter­su­chen zu las­sen. Das Was­ser wird auf bestimm­te Para­me­ter wie z.B. Legio­nel­len oder Blei hin unter­sucht. 

Sowohl Planung, Errichtung wie auch Nutzung einer Trinkwasseranlage können Schwachpunkte enthalten. Diese Schwachstellen werden durch die Gefährdungsbeurteilung gemäß VDI 6023 identifiziert, so dass sie ausgeräumt werden können und keine Gefährdung durch Krankheitserreger mehr vorkommt.
Im Rahmen der Brandschutzkonzepterstellung wird festgelegt welche Anforderungen an Fluchtwege gestellt werden. Die im Brandschutzkonzept geforderten sicherheitstechnischen Anlagen wie z.B. Sicherheitsbeleuchtung und Brandmeldeanlage müssen regelmäßig durch einen Sachverständigen geprüft werden.

Elek­tro­tech­nik und bau­li­cher Brand­schutz

Wei­te­re Sach­ver­stän­di­gen­prü­fun­gen und Exper­ti­se

Wir arbei­ten mit ande­ren Sachverständigenbüros und Ingenieurbüros zusam­men. Brand­schutz­kon­zep­te und Sachverständigenprüfugen von Brand­mel­de­an­la­gen, Sicher­heits­strom­ver­sor­gung und Not­be­leuch­tung ergänzen unser eige­nens Port­fo­lio.

Vor­trä­ge zur Fort­bil­dung

Schu­lun­gen & Vor­trä­ge

Um Feh­ler bereits in der Pla­nung oder auf der Bau­stel­le wäh­rend des Ein­baus der tech­ni­schen Gebäu­de­aus­rüs­tung erken­nen zu kön­nen, bie­ten wir Ihnen Schu­lun­gen und Vorträge an. Wir ver­mit­teln das benö­tig­te Wis­sen und geben die rele­van­ten Vor­schrif­ten an die Hand, um kos­ten­in­ten­si­ve Feh­ler früh­zei­tig zu erken­nen und zu ver­mei­den.

In Schulungen und Vorträgen werden die bauordnungsrechtlichen Grundlagen vermittelt, um diese auf der Baustelle umsetzen zu können, z.B. Einhaltung der Lüftungsanlagenrichtlinie, korrekter Einbau und Wartung von Brandschutzklappen, relevante physikalische Parameter bei maschineller Entrauchung. Darüber hinaus informieren wir über Betreiberverantwortung und die Notwendigkeiten der regelmäßigen Wartung und Sachverständigenabnahme bestimmter Anlagen.

Ver­las­sen Sie sich auf unse­re Kom­pe­tenz

Bei der bau­recht­li­chen Prü­fung Ihrer Anlagen­tech­nik

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