Lüf­tungs­an­la­gen und Brand­schutz­klap­pen

Wir prü­fen Ihre Anla­ge­tech­nik

Raum­luft­tech­ni­sche Anla­gen (RLT)

Lüftungsanlage, welche Heizen, Kühlen und Luft befeuchten kann, und damit alle drei Luftbehandlungsmöglichkeiten umsetzen kann.

Raum­luft­tech­ni­sche Anla­gen

Lüf­tungs­an­la­gen die­nen dazu den Nut­zern des Gebäu­des Luft zur Ver­fü­gung zu stel­len, wel­che qua­li­ta­tiv min­des­tens so gut ist wie die Außen­luft vor Ort. Im Brand­fall sol­len die sicher­heits­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen der RLT die Über­tra­gung von Rauch und Feu­er im Gebäu­de ver­hin­dern. Fol­gen­de Prü­fun­gen füh­ren unse­re Sach­ver­stän­di­gen durch:

Bau­recht­li­che Sach­ver­stän­di­gen­prü­fun­gen von Lüf­tungs­an­la­gen und Brand­schutz­klap­pen nach LBO

Um die Sicher­heit und Wirk­sam­keit der Anla­ge für den Betrieb nach­zu­wei­sen, prü­fen unse­re Sach­ver­stän­di­gen die Lüf­tungs­an­la­gen, Brand­schutz­klap­pen, Rauch­mel­der und das Zusam­men­spiel mit ande­ren sicher­heits­ge­rich­te­ten Anla­gen (z.B. Brand­mel­de­an­la­ge, Sprink­ler­an­la­ge).

Bei Lüftungsanlagen für Schwimmbäder und anderen Gebäuden mit besonderen Anforderungen wie z.B. Laboren werden Lüftungskanäle und Anlagen benutzt, die eine spezielle Beschichtung haben. Die Feuchtigkeit im Schwimmbad würde Korrosion verursachen, die durch die Beschichtung verhindert werden soll.
Im Zuge einer Hygieneinspektion nach VDI 6022 werden die Filter der Lüftungsanlage begutachtet auf Schimmel und Schadstellen begutachtet. Desweiteren werden Proben genommen um den hygienischen Zustand der Anlage zu beurteilen wie z.B. die Keimbelastung der Zuluft.

Hygie­neinspek­ti­on nach VDI 6022

Bei einer Hygie­neinspek­ti­on wird der hygie­ni­sche Zusand der raum­luft­tech­ni­schen Anla­ge beur­teilt und über­prüft, ob die Qua­li­tät der im Gebäu­de durch die Anla­ge ver­teil­ten Luft so gut ist wie die Außen­luft. Es soll kei­ne belas­te­te Luft durch die Lüf­tungs­an­la­ge ver­teilt wer­den.

Ener­ge­ti­sche Inspek­ti­on nach GEG (Gebäu­de-Ener­gie-Gesetz)

Bei Lüf­tungs­an­la­gen, die eine Käl­te­ver­sor­gung haben, deren Leis­tung grö­ßer als 12 kW ist, ist eine ener­ge­ti­sche Inspek­ti­on gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Ger­ne füh­ren wir eine ent­spre­chen­de Prü­fung Ihrer Lüf­tungs- und Käl­te­an­la­ge durch.

Bei Lüftungsanlagen, die eine Kälteversorgung haben, deren Leistung größer als 12 kW ist, ist eine energetische Inspektion gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen entsprechende Prüfungen Ihrer Lüftungs- und Kälteanlage durch.

Ver­las­sen Sie sich auf unse­re Kom­pe­tenz

Bei der bau­recht­li­chen Prü­fung Ihrer Anlagen­tech­nik

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